Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BIOVIDNA GmbH – Geschäftszweig Next Gen Flows

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen der BIOVIDNA GmbH, Kapellenweg 167, 7564 Dobersdorf, Österreich („BIOVIDNA GmbH“), die unter dem Geschäftszweig „Next Gen Flows“ erbracht werden. Diese AGB sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen BIOVIDNA GmbH und dem Kunden und regeln diese zusammen mit einem allenfalls abgeschlossenen Kundenvertrag abschließend, unabhängig von früheren getroffenen Absprachen.

Firmendaten:

  • Firmenname: BIOVIDNA GmbH
  • Anschrift: Kapellenweg 167, 7564 Dobersdorf, Österreich
  • Geschäftsführung: Tappauf Raphael
  • Firmenbuchnummer: FN 568831 t
  • Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt
  • Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
  • UID-Nummer: ATU77711237
  • Kontakt: office@next-gen-flows.at

 

Zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Vertragsformulare des Kunden werden hiermit von BIOVIDNA GmbH abgelehnt und werden somit nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen BIOVIDNA GmbH und dem Kunden. Der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden die Begriffsdefinitionen und Beschreibungen der Leistungsgegenstände in Anhang ./1 zu diesen AGB zugrunde gelegt.

2. Zustandekommen von Verträgen

Für den Fall, dass kein gesonderter Vertrag über Dienstleistungen von BIOVIDNA GmbH abgeschlossen wird, kommt die Vertragsbeziehung zwischen BIOVIDNA GmbH und dem Kunden auf Basis dieser AGB durch ein entsprechendes Angebot von BIOVIDNA GmbH (unter Umständen auf Basis einer entsprechenden Anfrage des Kunden) und einer schriftlichen Annahme durch den Kunden zustande („Vertrag“).

Enthält eine spätere Korrespondenz des Kunden Ergänzungen zur oder Abweichungen von dem vom Kunden angenommenen Angebot von BIOVIDNA GmbH, gelten diese nicht als vereinbart und werden nicht Bestandteil des Vertrages.

Sämtliche Angebote von BIOVIDNA GmbH sind stets unverbindlich. Jedes Angebot gilt, sofern im Angebot keine eigenständige Gültigkeitsdauer angegeben ist, längstens für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, wobei BIOVIDNA GmbH auch zuvor zum jederzeitigen Widerruf des Angebots berechtigt ist.

3. Umfang und Ausführung von Dienstleistungen

BIOVIDNA GmbH verpflichtet sich, Dienstleistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen zu erbringen. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen vom Kunden angenommenen Angebot von BIOVIDNA GmbH. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung schuldet BIOVIDNA GmbH keinen besonderen Erfolg. BIOVIDNA GmbH hat gegenüber dem Kunden keine Nachweispflicht bezüglich der um- und eingesetzten Maßnahmen zur Erbringung der Dienstleistungen. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Erbringung der Dienstleistungen an einem von BIOVIDNA GmbH frei wählbaren Ort und zu einer von BIOVIDNA GmbH frei wählbaren Zeit.

Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung erstellt BIOVIDNA GmbH Vorschläge für technische Optimierungen der Website oder Workflows des Kunden. Deren sachgerechte Umsetzung auf den eigenen Systemen liegt in der alleinigen Entscheidung und Verantwortung des Kunden.

Alle verwendeten Analytics-, Tracking- oder Workflow-Tools zur Datenerhebung, -auswertung und -interpretation sind von BIOVIDNA GmbH festgelegt, einschließlich des Tools n8n für Workflow-Automatisierungen. BIOVIDNA GmbH bemüht sich, die Dienstleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. BIOVIDNA GmbH behält sich daher Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen vorteilhaft oder zumindest zumutbar sind.

Von BIOVIDNA GmbH angegebene Liefertermine sind stets unverbindlich. Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann BIOVIDNA GmbH die Dienstleistungen auch in Teilleistungen erbringen. BIOVIDNA GmbH ist zum Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen berechtigt.

Die Vertragserfüllung seitens BIOVIDNA GmbH gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z. B. alle Fälle höherer Gewalt, dabei insbesondere kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Verzögerungen von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen von BIOVIDNA GmbH aus welchen Gründen auch immer. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht von BIOVIDNA GmbH ohne jegliche Haftung seitens BIOVIDNA GmbH ausgesetzt. Darüber hinaus werden Fristen für die Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden davon nicht berührt.

Google-Platzierungen entstehen durch Algorithmen, auf die BIOVIDNA GmbH keinen direkten Einfluss hat. Auch die technischen Voraussetzungen und das Linkprofil der Kundenwebsite sowie die Workflow-Implementierung nehmen Einfluss auf die Ergebnisse der Dienstleistungen von BIOVIDNA GmbH. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass diese Umstände von BIOVIDNA GmbH nicht beeinflussbar sind und BIOVIDNA GmbH daher diesbezüglich keine Haftung oder Verantwortung übernimmt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation und Mitwirkung des Kunden, der BIOVIDNA GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen bestmöglich unterstützen wird. Daher stellt der Kunde insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle erforderlichen Mittel und Informationen zur Verfügung, die BIOVIDNA GmbH benötigt, um ihre Leistung zu erbringen. Die Herstellung aller technischen Voraussetzungen und jegliche Implementierungen der vereinbarten Dienstleistungen, einschließlich der Einrichtung von n8n-Workflows, sind allein Sache des Kunden.

Der Kunde wird BIOVIDNA GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere Unterlagen zur Verfügung stellen und eigene Mitarbeiter zur Auskunftserteilung anweisen. Er wird BIOVIDNA GmbH von allen für eine wirkungsvolle Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert Kenntnis geben.

Der Kunde wird BIOVIDNA GmbH weiters jederzeit gesicherte Zugänge zu seinen Webseiten und Workflow-Systemen, einschließlich n8n, in dem von BIOVIDNA GmbH vorgegebenen Umfang einräumen. Dabei hat der Kunde auch sicherzustellen, dass durch diese Zugänge keine Schadsoftware, Trojaner oder sonstige Malware auf die Webseiten und Server des Kunden gelangen können. Insbesondere um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, wird der Kunde dabei auch sicherstellen, dass BIOVIDNA GmbH ausschließlich zu den von BIOVIDNA GmbH gewünschten oder benannten Bereichen Zugang erhält und dabei jedenfalls keinen Zugang zu personenbezogenen Daten hat.

Der Kunde ist alleine für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, keine Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte oder Kenntnisnahme von oder Nutzung durch BIOVIDNA GmbH Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich und sichert zu, bei der Zurverfügungstellung von Daten oder Informationen die gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Bestimmungen und allfällige Vereinbarungen mit Dritten einzuhalten. Eine diesbezügliche Überprüfungspflicht seitens BIOVIDNA GmbH besteht nicht. Der Kunde hält BIOVIDNA GmbH betreffend aller Ansprüche schad- und klaglos, die von Dritten wegen solcher Verletzungen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

Der Kunde ist für die Sicherung der BIOVIDNA GmbH zur Verfügung gestellten Daten und Informationen alleine verantwortlich. BIOVIDNA GmbH haftet nicht für den Verlust zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen, BIOVIDNA GmbH übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung.

Der Kunde wird seine Webseite und Workflow-Systeme, die Gegenstand der Dienstleistungen von BIOVIDNA GmbH sind, während und auch nach Abschluss der Dienstleistungen von BIOVIDNA GmbH regelmäßig auf allfällige Abweichungen von deren Status und Funktionalitäten im Vergleich zu jenen vor Durchführung der Dienstleistungen von BIOVIDNA GmbH hin überprüfen und allfällige Abweichungen unverzüglich an BIOVIDNA GmbH berichten.

Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß oder hält er die vereinbarten Organisationsrichtlinien nicht ein, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. BIOVIDNA GmbH kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunden in Rechnung stellen. Sollte BIOVIDNA GmbH aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten von dritter Seite in Anspruch genommen werden, so hält der Kunde BIOVIDNA GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach seiner Beendigung weder direkt noch indirekt eine Person einzustellen oder auf andere Weise zu beschäftigen oder zu beauftragen, die bei BIOVIDNA GmbH angestellt ist oder war und die dafür eingesetzt wird oder wurde, die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen zu erbringen. Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden selbst oder eine vom Kunden einbezogene Person ist der Kunde verpflichtet, an BIOVIDNA GmbH eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe des letzten von BIOVIDNA GmbH an diese Person gezahlten Jahresgehalts pro Verstoß binnen Monatsfrist nach Aufforderung durch BIOVIDNA GmbH zu bezahlen. Diese Vertragsstrafe wird auch dann geschuldet, wenn der Eintritt eines Schadens nicht nachgewiesen werden kann. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs wird ausgeschlossen. Die Zahlung der jeweiligen Vertragsstrafe lässt die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen, insbesondere von Unterlassungs-, Vertragserfüllungs- und Schadenersatzansprüchen unberührt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern im Vertrag nicht anders festgehalten, verstehen sich alle Preise in Euro sowie exklusive allfälliger Verkaufs-, Verbrauchs- oder sonstiger Steuern oder anderer behördlicher Abgaben.

Die Vergütung wird unverzüglich nach Rechnungslegung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. BIOVIDNA GmbH ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

Zahlungen gelten erst dann als schuldbefreiend, wenn BIOVIDNA GmbH der entsprechende Betrag zur freien Verfügung steht. Die Zahlung ist zum Rechnungsdatum fällig. Sofern ein Rabatt gewährt wird, so gilt dies nur unter der Voraussetzung einer Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt.

Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben. BIOVIDNA GmbH ist berechtigt, vom Kunden erhaltene Beträge mit vom Kunden aus diesem oder anderen Verträgen geschuldeten Beträgen gegen zu verrechnen, dies unabhängig einer Widmung des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen oder sonstige BIOVIDNA GmbH geschuldete Beträge aus behaupteten Gegenforderungen, Rabatten, Abzügen oder sonstigen Umständen gegen die Forderungen von BIOVIDNA GmbH gegenzurechnen oder einzubehalten.

Gehen Zahlungen nicht fristgerecht bei BIOVIDNA GmbH ein, so kann BIOVIDNA GmbH Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, BIOVIDNA GmbH für sämtliche erlittenen Kursverluste zu entschädigen, die auf die nicht fristgerechte Zahlung des Kunden zurückzuführen sind, oder darauf, dass der Kunde nicht in der im vom Kunden angenommenen Angebot angeführten Währung bezahlt.

6. Nutzungsrechte

BIOVIDNA GmbH gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sub-lizenzierbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Werknutzungsbewilligung).

Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.

Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Dienstleistungen nur widerruflich gestattet. BIOVIDNA GmbH kann den Einsatz solcher Dienstleistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Der Kunde wird die in den Arbeitsergebnissen eventuell enthaltenen Schutzrechts- und/oder Copyright-Vermerke von BIOVIDNA GmbH unverändert lassen und auch in alle Kopien und Bearbeitungen übernehmen.

Erwirbt BIOVIDNA GmbH im Rahmen der Zusammenarbeit Lizenzen für Stockmedien, geschieht dies im Namen des Kunden. Die Rechte an diesen Stockmedien gehören dem Kunden. BIOVIDNA GmbH macht darauf aufmerksam, dass der Kunde die Stockmedien nur gemäß den Bedingungen des jeweiligen Anbieters nutzen darf.

7. Gewährleistung

BIOVIDNA GmbH gewährleistet, dass ihre Leistungen durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. BIOVIDNA GmbH übernimmt keine Verantwortung und leistet keine Gewähr, dass die Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder eine bestimmte Wirkung bieten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Insbesondere leistet BIOVIDNA GmbH nicht dafür Gewähr und übernimmt keine Zusagen, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestimmte Platzierungen in der organischen Google-Suche erreicht werden oder dass Workflow-Optimierungen bestimmte Effizienzsteigerungen garantieren.

BIOVIDNA GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten von Drittanbietern.

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung unverzüglich nach Erbringung auf ihre Vertragsgemäßheit sowie auf allfällige sonstige Mängel hin zu überprüfen. Die Mangelhaftigkeit von BIOVIDNA GmbH erbrachter Dienstleistungen muss BIOVIDNA GmbH unverzüglich unter detaillierter Angabe der Mängel schriftlich angezeigt werden.

BIOVIDNA GmbH ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Dienstleistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Dienstleistung verursacht ist, die weder durch BIOVIDNA GmbH ausgeführt noch von BIOVIDNA GmbH gestattet wurde.

Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen heraus, dass kein Anspruch des Kunden auf Gewährleistung besteht, so ist BIOVIDNA GmbH berechtigt, den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu verrechnen.

Bei der Geltendmachung einer Gewährleistungspflicht seitens BIOVIDNA GmbH hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Dienstleistung bereits zum Zeitpunkt der Erbringung vorlag. Die gerichtliche Geltendmachung seines Rechtes auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung erfolgen.

Sollte die Pflicht von BIOVIDNA GmbH zur Gewährleistung festgestellt werden, gewährt BIOVIDNA GmbH nach eigener Wahl Ersatzleistung oder Gutschrift. Alle anderen Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung, Wandlung) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde wird BIOVIDNA GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen.

Es werden keine Garantien hinsichtlich der von BIOVIDNA GmbH zu erbringenden Leistungen gegeben.

8. Haftungsbeschränkungen

Bei schuldhaft verursachten Schäden ist die Haftung von BIOVIDNA GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – jeweils gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt.

BIOVIDNA GmbH haftet nicht, wenn und soweit Anweisungen oder Empfehlungen vom Kunden nicht beachtet werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Anweisungen und Empfehlungen entstanden wäre.

BIOVIDNA GmbH haftet für Schäden nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von BIOVIDNA GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

Schadenersatzansprüche des Kunden gegen BIOVIDNA GmbH müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt und Kenntnis der Verantwortung von BIOVIDNA GmbH geltend gemacht werden. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens BIOVIDNA GmbH obliegt dem Kunden.

9. Beendigung und Aussetzung

Vom Kunden angenommene Angebote von BIOVIDNA GmbH können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von BIOVIDNA GmbH storniert oder abbestellt werden und dies nur unter der Bedingung, dass der Kunde BIOVIDNA GmbH zur Gänze für sämtliche Verluste und Schäden, Kosten sowie Belastungen und Spesen entschädigt, die BIOVIDNA GmbH infolge der Stornierung erwachsen sind.

Verträge werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals beendet werden. Befristet abgeschlossene Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Grundsätzlich können alle Verträge vorzeitig bei Vorliegen eines wichtigen, aus der Sphäre der jeweils anderen Partei resultierenden Grundes gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die andere Partei einer wesentlichen Vereinbarung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages zuwider handelt und es trotz Abmahnung – sofern eine solche nicht aufgrund der Schwere der eingetretenen Vertragsverletzung unzumutbar ist – unterlässt, die Zuwiderhandlung innerhalb einer Frist, die in der Regel 30 Tage nicht unterschreiten soll, abzustellen und die Folgen der Zuwiderhandlung zu beseitigen.

Im Falle der vorzeitigen Kündigung seitens BIOVIDNA GmbH bleibt der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang erhalten. Die gesamte Vergütung wird mit Wirksamwerden der Kündigung fällig, ohne dass eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitig erzielter oder erzielbarer Einkünfte stattfindet.

Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Kündigung durch den Kunden entfällt der Anspruch von BIOVIDNA GmbH auf die Vergütung teilweise, und zwar im Verhältnis des vom Wirksamwerden der Kündigung bis zum Endtermin noch fehlenden Zeitraumes der gesamten planmäßigen Vertragsdauer. Eine bereits gezahlte Vergütung kann aufgrund einer solchen Kündigung nicht zurückgefordert werden.

Jede Partei ist – soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen – berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls über die andere Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung abgelehnt wird oder die andere Partei ihr Geschäft aufgibt, eine außerinsolvenzrechtliche Geschäftsabwicklung betreibt oder nicht mehr imstande ist, den ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

BIOVIDNA GmbH kann diesen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung von BIOVIDNA GmbH ganz oder teilweise nicht nachkommt oder wenn der Kunde mit einer Zahlung vierzehn (14) Tage im Rückstand ist und unter Setzung einer angemessenen Frist nach einer schriftlichen Mahnung noch nicht vollständig bezahlt hat. Unabhängig davon ist BIOVIDNA GmbH berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden mit dessen Benachrichtigung Leistungen bis zum vollständigen Erhalt der fälligen Zahlungen auszusetzen oder einzustellen.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Geheimhaltung

Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, Analysen, Studien und Ergebnisse, Verträge und sonstige Informationen, die eine der Parteien (die „empfangende Partei“) von der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) sowie von deren Bevollmächtigten oder sonstigen Personen (wie z. B. Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden („vertrauliche Informationen“), werden von der empfangenden Partei streng vertraulich behandelt und geheim gehalten werden. Vertrauliche Informationen können unter Umständen auch Geschäftsgeheimnisse sein, die dann als solche zu kennzeichnen sind und Gegenstand entsprechender Geheimhaltungsmaßnahmen sein müssen.

Von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind vertrauliche Informationen aus ausgenommen:

  • die im Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich bekannt waren, oder
  • die nach Weitergabe öffentlich bekannt werden, sofern diese Bekanntmachung nicht auf einer Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung beruht, oder
  • die sich nachweislich bereits vor Abschluss dieses Vertrages berechtigterweise im Besitz der empfangenden Partei oder ihrer Berater befanden und nicht direkt oder indirekt von der offenlegenden Partei erlangt wurden,
  • die nachweislich berechtigterweise von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten weitergegeben wurden, oder
  • die in Folge von Rechtsvorschriften (z. B. Gesetze, Verordnungen) oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichts- oder Behördenentscheidung bekannt gegeben werden müssen.

Der Parteien verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die hier genannten Verpflichtungen oder sofern Anzeichen für einen solchen Verstoß vorliegen, einander unverzüglich zu unterrichten.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen BIOVIDNA GmbH und dem Kunden, einschließlich vor- und nachvertraglicher Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Produktekauf (CISG).

Für Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich das Landesgericht Eisenstadt sachlich zuständig. BIOVIDNA GmbH steht es jedoch frei, den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.

12. Allgemeines

Es ist BIOVIDNA GmbH gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, soweit sie sich nicht spezifisch auf die Verhältnisse des Kunden beziehen, anonymisiert auch anderweitig zu verwerten.

Der Kunde wird aufgrund der Leistungserbringung von BIOVIDNA GmbH gewonnene Erkenntnisse ohne vorherige Zustimmung seitens BIOVIDNA GmbH Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Dritten, die bei der Leistungserbringung Zugang zu solchen Erkenntnissen erhalten können, eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, ist BIOVIDNA GmbH berechtigt, den Namen des Kunden (bzw. der Unternehmensgruppe, der der Kunde angehört) einschließlich des Kundenlogos als Referenz auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien von BIOVIDNA GmbH zu nennen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

Der Vertrag oder dessen Teile dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BIOVIDNA GmbH abgetreten werden.

Keine Unterlassung oder Verzögerung seitens BIOVIDNA GmbH in der (auch teilweisen) Einforderung oder Vollstreckung von Vertragsbestimmungen oder Teilen daraus ist als Verzicht auf diesbezügliche Rechte oder als Billigung weiterer Verstöße auszulegen.

Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Vertragsparteien dar und tritt an die Stelle sämtlicher diesbezüglicher vorheriger schriftlicher und mündlicher Vereinbarungen und Abmachungen zwischen den Vertragsparteien.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, als vereinbart.

Jede Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.

Stand: 11. September 2025, 01:35 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit, GMT+2)

Anhang ./1

Definitionen und Leistungsgegenstände (engl. Deliverables)

Begriffsdefinitionen

Backlink
Ein Link, der von einer Webseite ausgeht und zu einer anderen, externen Webseite führt.

Google-Snippet
Die Vorschau des Inhalts einer Webseite, bestehend aus Title Tag und Meta Description, in den Google-Suchergebnissen.

Keyword
Ein Wort oder eine Wortkombination, die User*innen lt. branchenüblichen Tools mindestens zehnmal im Monat in die Google-Suche eines Landes eingeben.

Linkprofil
Die Gesamtheit aller eingehenden Backlinks einer Webseite.

OnPage
Einzelne Webseiten einer Website betreffend.

OnSite
Die gesamte Website betreffend.

Publisher
Eine Person oder ein Unternehmen, welche bzw. welches für die Veröffentlichung von Inhalten auf Websites verantwortlich ist.

Webseite
Eine einzelne Seite der Website mit eigener URL.

Website
Die Gesamtheit aller Webseiten.

Workflow
Ein strukturierter Prozess, der Geschäftsabläufe automatisiert oder optimiert, z. B. durch das Tool n8n, das für die Automatisierung von Geschäftsprozessen verwendet wird.

Leistungsgegenstände

Kickoff-Phase
Veranstaltungen zu Beginn eines laufenden Betreuungsverhältnisses, die virtuell oder persönlich stattfinden und zeitlich begrenzt sind. Dabei werden projektrelevante Informationen zwischen BIOVIDNA GmbH und dem Kunden ausgetauscht. Es nehmen jene Personen von BIOVIDNA GmbH teil, die maßgeblich am Projekt beteiligt sind.

Position Tracking einrichten
Der Prozess, in dem eine festgelegte Anzahl an Keywords, deren Platzierungen auf der Google-Suchergebnisseite eines Landes und eines Geräts für die vereinbarte Website getrackt werden, in einem von BIOVIDNA GmbH festgelegten Tool hinterlegt werden. Die maximale Anzahl der getrackten Keywords richtet sich nach dem vereinbarten monatlichen Budget. Pro 1.000 EUR Budget werden maximal 10 Keywords getrackt. Der Kunde erhält einen Auszug der getrackten Keywords im Rahmen des Reportings.

Site Audit einrichten
Der Prozess, in dem eine vereinbarte Website bzw. ein Teilbereich davon in einem von BIOVIDNA GmbH festgelegten Tool hinterlegt wird, um anschließend technische Veränderungen beobachten zu können.

Workflow-Analyse
Ein Dokument, das bestehende Geschäftsprozesse des Kunden analysiert und Optimierungsvorschläge für Workflow-Automatisierungen mit n8n enthält. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

Workflow-Implementierungsplan
Ein Dokument, das einen detaillierten Plan zur Implementierung von automatisierten Workflows mit n8n enthält, inklusive empfohlener Integrationen in bestehende Systeme (z. B. CRM, ERP, E-Mail-Marketing-Tools) und Schritte zur Optimierung von Geschäftsprozessen.

Workflow-Einrichtung mit n8n
Die Konfiguration und Einrichtung von automatisierten Workflows unter Verwendung des Tools n8n, z. B. für die Automatisierung von Datenflüssen zwischen verschiedenen Anwendungen, die Planung von Aufgaben oder die Integration von APIs. Die finale Implementierung und Wartung liegt in der Verantwortung des Kunden.

Reporting einrichten
Der Prozess, in dem ein Bericht zur Beobachtung von Entwicklungen einer Website oder von Workflow-Prozessen mit von BIOVIDNA GmbH zuvor definierten Kennzahlen und Datenquellen erstellt wird.

Jährliches Statusmeeting
Eine zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, die einmal pro Jahr stattfindet. Dabei besprechen BIOVIDNA GmbH und der Kunde die Ausrichtung des Projekts. Das erste jährliche Statusmeeting findet frühestens nach zwölf Projektmonaten statt.

Detailplanung (auch monatliche Strategieentwicklung)
Der Prozess, in dem die individuelle Strategie zur Priorisierung und Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstände entwickelt wird. Eine Zusammenfassung davon ist die im Reporting enthaltene Monatsplanung.

Reporting
Das monatliche Aussenden des Reportings. Es enthält die Kennzahlen, die im Projektmonat erbrachten Leistungsgegenstände („Erledigte Aufgaben“) sowie die vorgesehenen Leistungsgegenstände für den Folgemonat („Monatsplanung“).

Technisches Website-Monitoring
Eine Überwachung von technischen Veränderungen auf einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von BIOVIDNA GmbH festgelegten Tools. Fallen beim technischen Website-Monitoring Veränderungen auf, bei denen aus Sicht von BIOVIDNA GmbH Handlungsbedarf besteht, wird der Kunde informiert.

Keyword-Recherche (auch Website-Content-Plan)
Eine unsortierte Liste von Keywords zu einem Thema mit diversen Metriken.

Website-Struktur
Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords.

Redaktionsplan
Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords mit Priorisierung.

Backlink-Analyse
Ein Dokument, das das Linkprofil einer vereinbarten Website analysiert und Empfehlungen für den Aufbau oder die Optimierung von Backlinks enthält. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

Technisches SEO-Audit
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für technische Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

OnPage-Audit (auch OnPage-Check)
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

SEO-Audit (auch vollständiges SEO-Audit)
Ein Dokument, das ein technisches SEO-Audit, ein OnPage-Audit und Anmerkungen zum Linkprofil einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon enthält. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.

Text
Ein auf zuvor definierte Keywords optimierter Text inklusive Google-Snippet. Er wird als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe an den Kunden gesendet.

Textkorrektur
Die inhaltliche Korrektur durch den Kunden. In maximal zwei Korrekturschleifen überarbeitet BIOVIDNA GmbH den Text entsprechend.

Text einpflegen
Der einmalige Prozess des Einpflegens eines Textes in das Backend der Website des Kunden. Die Verantwortung für die Website-Inhalte und das Publizieren von neuem Content liegt beim Kunden.

Content-Template
Eine Anleitung für die Erstellung eines suchmaschinenoptimierten Textes, die der Kunde als Word-Dokument oder Google Doc erhält. BIOVIDNA GmbH übernimmt keine Verantwortung für die sachgerechte und zeitnahe Umsetzung des Content-Templates oder etwaige Abweichungen von den Empfehlungen auf Seiten des Kunden.

Content-Schulung
Eine einmalige, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, bei der ein Content Creator von BIOVIDNA GmbH dem Kunden die Vorgehensweise beim Verfassen von suchmaschinenoptimierten Texten erklärt.